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   OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02   

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https://dejure.org/2003,5219
OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02 (https://dejure.org/2003,5219)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.2003 - 4 U 137/02 (https://dejure.org/2003,5219)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 4 U 137/02 (https://dejure.org/2003,5219)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Reichweite der bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld im Rahmen eines Realkredits erklärten sofortigen Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamer Widerruf eines Realkreditvertrages ; Sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 Zivilprozessordnung (ZPO); Bestellung der Sicherungsgrundschuld ; Rückgewähranspruch der Bank; Erstattung des Nettokreditbetrages nebst Zinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Widerruf eines Realkreditvertrages ; Sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 Zivilprozessordnung (ZPO); Bestellung der Sicherungsgrundschuld ; Rückgewähranspruch der Bank; Erstattung des Nettokreditbetrages nebst Zinsen

  • Judicialis

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; HWiG § 3 Abs. 1 S. 1 a. F.; ; BGB § 358 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bank- und Kreditsicherungsrecht; Kredite und Darlehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Hierbei könne offen bleiben, ob die Grundsätze durchgreifen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. April 2002 (WM 2002, 1181 ff.) entwickelt habe, weil der zwischen den Parteien nunmehr bestehende Darlehensvertrag jedenfalls kein Haustürgeschäft darstelle.

    Insoweit hat der Kläger nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. April 2002 WM 2002, 1181 sowie vom 12. November 2002 NJW 2003, 424) den Widerruf rechtzeitig erklärt.

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH Urteil vom 12. November 2002 - XI ZR 47/01 -, Abdruck Bl. 496 ff. d. A., dort insbesondere Bl. 501 = nunmehr NJW 2003, 422, zuvor schon BGH WM 2000, 1685) braucht sich eine Bank grundsätzlich nur Erklärungen des Vermittlers über das Kreditgeschäft, dagegen nicht Angaben über das Kaufobjekt anrechnen lassen.

    Der Widerruf hätte jedoch - wie der Bundesgerichtshof zuletzt mit Urteil vom 12. November 2002 (VI ZR 47/01 = NJW 2003, 422) ausgesprochen hat, nur zur Folge, dass der Kläger Nettokredit und übliche Zinsen ohnehin zurückzuzahlen hätte.

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 99, 274; zuletzt auch BGH Urteil vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00) geht davon aus, dass Unterwerfungserklärungen auch unter das persönliche Vermögen im Rahmen einer Grundschuld nicht gegen § 3 AGB-Gesetz verstoßen.
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH Urteil vom 12. November 2002 - XI ZR 47/01 -, Abdruck Bl. 496 ff. d. A., dort insbesondere Bl. 501 = nunmehr NJW 2003, 422, zuvor schon BGH WM 2000, 1685) braucht sich eine Bank grundsätzlich nur Erklärungen des Vermittlers über das Kreditgeschäft, dagegen nicht Angaben über das Kaufobjekt anrechnen lassen.
  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 99, 274; zuletzt auch BGH Urteil vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00) geht davon aus, dass Unterwerfungserklärungen auch unter das persönliche Vermögen im Rahmen einer Grundschuld nicht gegen § 3 AGB-Gesetz verstoßen.
  • KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95

    Erwerbermodell: Rückabwicklung bei nicht eingetretener Kostendeckung?

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    von der Firma ####### bzw. Frau ####### falsch beraten worden zu sein und dies beweisen zu können, müsste er sich an die Firma ####### als seine Verkäuferin halten, weil ein Verkäufer, der mit unzutreffenden Angaben beraten und geworben hat, sich Schadensersatzansprüchen aussetzen kann (vgl. BGH NJW 99, 638; KG NJW 1998, 1082), dagegen nicht die beklagte Bank.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    a) Auch in seiner neuesten Rechtsprechung hält der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. September 2002, NJW 2002, 199 ebenso OLG Karlsruhe NZM 2003, 72, 76) daran fest, dass beim Realkredit grundsätzlich Finanzierung und Kaufvertrag, und zwar für jeden Laien erkennbar, voneinander getrennte Geschäfte sind.
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Von der Festsetzung eines Beschwerdewertes wird im Hinblick auf BGH NJW 2002, 2720 abgesehen.
  • OLG Celle, 19.12.2002 - 4 U 105/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Anders als in anderen dem Senat bekannt gewordenen Fallkonstellationen, in denen ein Geschäftsbesorger mit umfassender Bevollmächtigung unter Befreiung von § 181 BGB tätig geworden war (vgl. auch Urteil des Senats vom 19. Dezember 2002 - 4 U 105/02), war schon aus dieser äußerlichen Handhabung für den Kläger erkennbar, dass es sich um wirtschaftlich getrennte Geschäfte handelt.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2003 - 4 U 137/02
    Insoweit hat der Kläger nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. April 2002 WM 2002, 1181 sowie vom 12. November 2002 NJW 2003, 424) den Widerruf rechtzeitig erklärt.
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

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